|
| Finanzierung einer Psychotherapie bei einem Ps. Psychotherapeuten
Von: Heinz-Gerd Reinkenhoff, Diplom-Psychologe; Copyright © 1997 - 2009. Alle Rechte
vorbehalten. Sie können mir auch eine E-Mail schicken.
Sie überlegen noch oder haben sich bereits entschieden, eine Psychotherapie bei einem Diplom-Psychologen/Psychologischen Psychotherapeuten durchzuführen und möchten diese von Ihrer Krankenkasse finanzieren lassen. Seit dem 1. Januar 1999 regelt das sogenannte Psychotherapeutengesetz die psychotherapeutische Behandlung bei Diplom-Psychologen. Durch dieses Gesetz, um das mehr als 20 Jahre gestritten worden ist, werden Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichentherapeuten den Ärzten gleichgestellt. Jeder, der eine Psychotherapie durchführen möchte, kann kraft dieses Gesetzes zuerst - ohne sich vorher die Notwendigkeit einer Psychotherapie durch einen Facharzt bescheinigen lassen zu müssen - einen Psychotherapeuten seiner Wahl aufsuchen. Um die körperliche Seite angemessen zu berücksichtigen, ist allerdings im Verlaufe der Probatorischen Sitzungen der Besuch bei einem Arzt des Vertrauens (meist der Hausarzt) erforderlich. Dieser schreibt dann einen Konsiliarbericht für den Therapeuten und die Krankenkasse. Sie und der Psychologische Psychotherapeut stellen nach einigen Probatorischen Sitzungen einen Antrag bei Ihrer Kasse. Vorsicht: Abrechnungsfähig sind nur die sogenannten Richtlininienverfahren: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.
Privatpatienten und Beihilfeberechtigte sollten sich bei ihrer Kasse (ev. zusammen mit dem behandelnden Diplom-Psychologen) genau informieren, welche Formalien bei den Probesitzungen und bei der Beantragung zu berücksichtigen sind (andere Kassen, andere Sitten!). Die Zahlungsvoraussetzungen für Diplom-Psychologen sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Leistungen von approbierten Psychologischen Psychotherapeuten; einige wenige private Krankenkassen erstatten nur die Behandlung durch einen ärztlichen Psychotherapeuten. Seit dem Sommer 2000 regelt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Bezahlung bei allen Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern. Die GOP entspricht der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Wichtige Informationen zur Durchführung einer Psychotherapie aber auch zur Suche und Wahl eines Psychotherapeuten finden Sie auf folgenden Homepages:
Stand der Informationen: 17. Mai 2009 |